Erbrecht

 

 

Testament und Erbvertrag

 

Themenseiten Vererben und Schenken


Hier können Sie uns die Daten zur Vorbereitung einer Beurkundung direkt online übermitteln:


 

Erbauseinander-setzung

 

Sind mehrere Erbinnen und Erben berufen, sind diese als Erbengemeinschaft gemeinsam am Nachlass berechtigt. Über den Nachlass kann also nur gemeinsam verfügt werden, Verwaltungsentscheidungen sind gemeinsam zu treffen. Bei Nachlassauseinandersetzungen wer-den wir vermittelnd und schlichtend tätig.

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Erbschein

 

Der Nachweis, welche Personen in welchem Verhältnis Erbin oder Erbe geworden sind, muss oftmals durch einen Erbschein erbracht werden. Der Erbscheinsantrag kann bei einer Notarin oder einem Notar gestellt werden. Der Erbschein selbst wird vom Nachlassgericht erteilt. Ein Erbschein ist in der Regel aber nicht erforderlich, wenn Erblasserin oder Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichtet haben.

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Zachhuber & Schönrock
Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Notarin und Notar